Wojtyczka
AUS LEIDENSCHAFT ZUM HANDWERK

Gashausschau

Seit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der „technischen Regeln für Gasinstallationen“ (TRGI) im Dezember 2008 ist eine jährliche Gashausschau für alle Hausbesitzer verpflichtend. Hierbei werden alle im Haus befindlichen Gasanlagen überprüft. Der Eigentümer trägt die Verantwortung ab der Hauptabsperrvorrichtung, das heißt er hat seinen Prüfungs- und Instandhaltungspflichten nachzukommen.
Bei der Gashausschau handelt es sich offiziell lediglich um eine rein optische Sichtkontrolle der Gasleitungen und Gasgeräte. Wer jedoch gewissenhaft vorgehen möchte kann zusätzlich die Gasleitung mit einem Gasdetektor abfahren. Interessant zu wissen ist auch, dass man bei einer Leckage beziehungsweise Gasaustritt in den Raum dieses Gas höchstwahrscheinlich schon im Voraus riechen würde, da dem Erdgas sehr starke Geruchsstoffe beigemischt werden. Um „Geruchsblindheit“ zu vermeiden werden die Geruchsstoffe immer leicht abgeändert, jedoch sind es immer sehr stark faulig riechende Stoffe auf Schwefelbasis.
Prinzipiell darf die Gashausschau jeder Durchführen. Um sich Kosten zu sparen kann der Eigentümer die Gashausschau selbst durchführen oder sogar auf den Mieter übertragen. Im Zweifel ist es jedoch immer besser einen Fachmann zu beauftragen!


Überprüft wird:
- Die Hauptsperrvorrichtung sowie alle weiteren Absperrvorrichtungen sind frei zugänglich, im Notfall kann die Gaszufuhr direkt abgestellt     werden.
- Alle Gasleitungen sind im einwandfreien Zustand, das heißt es sind keine Korrosionsrückstände oder ähnliches sind zu sehen
- Alle Gasleitungen sind ausreichend befestigt
- Es hängt nichts an den Gasleitungen (Kleiderbügel oder ähnliches)
- Bei Verkleidungen von Gasleitungen müssen Lüftungsschlitze vorhanden sein
Des Weiteren ist der Gaszählerstand und dessen Seriennummer bei der zu Gashausschau zugehörigen Dokumentation festzuhalten.


Sie benötigen eine Gashausschau? Beauftragen Sie uns gerne jetzt und erhalten eine fachmännisch durchgeführte Gashausschau!